ELEKTROBEFUND
Bei der Errichtung, also Neuinstallation einer elektrischen Anlage ist eine gesetzliche Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61 erforderlich. Die Dokumentation über diese Prüfung bzw. den Bericht erhalten Sie in Form eines Anlagenbuchs vom Errichter der Anlage.
Wiederkehrende Überprüfung
Bestehende Anlagen, die gewerblich genutzt werden bzw. sich in gewerblich genutzten Objekten befinden, müssen alle 5 Jahre von einem autorisierten Fachbetrieb überprüft werden. In besonderen Fällen können von der Behörde auch kürzere Intervalle vorgeschrieben werden. Die Dokumentation bzw. den Bericht dieser Überprüfung erhalten Sie in Form eines Elektrobefunds, der dem Anlagenbuch beizulegen ist.
Warum regelmäßige Überprüfungen so wichtig sind
- Sicherheit und Funktionalität der Anlage
- Schutz vor Unfall und Bränden
- Schutz von Leben und Werten
- Einhaltung der gesetzlichen Prüfungsfristen
- Einsparung von Energiekosten
ANLAGENBUCH
Als Anlagenbetreiber benötigen Sie ein Anlagenbuch. Es enthält die Befunde über die Ergebnisse von Prüfungen. Sie erhalten es bei der Neu-Installation bzw. Errichtung einer elektrischen Anlage vom Errichter der Anlage, inkl. Einweisung und vollständiger Dokumentation (Erstprüfung).
Diese Erstprüfung definiert die Mindestanforderungen für alle folgenden Prüfungen, durchzuführen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-62.
Was tun, wenn bei einer bestehenden Elektroanlage kein Anlagenbuch vorhanden ist?
Ist kein Anlagenbuch bei der Errichtung gemacht worden oder vorhanden, so muss ein Ersatz-Anlagenbuch erstellt werden.
Was ist ein Elektrobefund?
Eine Elektrobefund ist eine Prüfung bzw. der Prüfungs-Bericht von elektronischen Anlagen gemäß den Vorschriften der E 8001 zur: Zustands-Feststellung der elektrischen Anlage (Sicherheit und Funktionalität), inkl. Besichtigung, Erproben und Messen. Die Dokumentation dieser Prüfung, der Elektrobefund, ist dem Anlagenbuch, das bei der Errichtung bzw. Erstprüfung der Anlage erstellt wurde, beizulegen.
Wann bzw. wie oft muss ein Elektrobefund gemacht werden?
Bei wiederkehrenden Prüfungen – allgemeiner Prüfungsintervall für elektrische Anlagen ist 5 Jahre, je nach Beanspruchung kann dieser Intervall auch länger oder kürzer sein.
- Bei außerordentlichen Prüfungen – z.B. falls kein Anlagenbuch vorhanden ist
- Bei wesentlichen Erweiterungen der Anlage
- Bei Änderungen der Anlage
Wie ist das bei einer Mietwohnung – brauche ich hier auch einen Elektrobefund?
Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. D.h. dem neuen Mieter ist eine dementsprechende Dokumentation der Prüfung (Elektrobefund) vorzulegen, in der die Prüfung bestätigt wird, und dass sich die elektrische Anlage der Wohnung in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.